:: flugscheine - übersicht...
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Übersicht über alle Österreichischen und Deutschen
Paragleit - Flugscheine
(Quelle: skyclub-austria.at)
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:: österreichische schulbestätigung (SB)...
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Die SB ist die Bestätigung einer absolvierten
Schulung und berechtigt zum selbständigen Fliegen in allen
österreichischen Schulgeländen mit Flugauftrag der für das Gelände
zuständigen Flugschule.
Der Flugauftrag beinhaltet den Übungsauftrag und kann zum Schutz des
Flugschülers mit Bedingungen und Auflagen versehen sein. Er kann
zeitlich unbefristet für mehrere Fluggelände erteilt werden. Die Flüge
werden von der Flugschule bestätigt und als Ausbildungsflüge
angerechnet.
- Voraussetzung: Mindestens 5 Höhenflüge über 300m
Höhendiffererenz, theoretische Grundausbildung in den Fächern
Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht.
- Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung im Rahmen der
1. Woche Höhenflugkurs.
- Gültigkeitsdauer: 3 Jahre
- Verlängerung: Die SB wird durch den Paragleiterschein (Sopi
oder A-Schein) ersetzt.
- Ausbildung: Grundkurs mit mindesten 5 Höhenflügen oder
Grundkurs und 1. Woche Höhenflugkurs.
- Anerkennung: Die SB wird von allen österreichischen
Flugschulen gegenseitig anerkannt. Vorangegangene Teilausbildungen in
einer deutsche Flugschule z.B. Grundkurs. Lernscheinausbildung,
D-Schein, Windenschleppkurse usw. werden in Österreich anerkannt und
verkürzen die Ausbildungszeit.
D-Schein
Der D-Schein ist ein deutscher Schein und berechtigt zu selbständigen
Übungsflügen in deutschen Schulgeländen mit Flugauftrag der jeweiligen
für das Fluggelände zuständigen Flugschule.
(Quelle: skyclub-austria.at)
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:: paragleiterschein...
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Der Paragleiterschein oder Sopi* oder ist die
Grundberechtigung zum selbständigen Fliegen. Er berechtigt den Inhaber
zu Flügen im Gleitwinkelbereich des Fluggerätes.
(Für Streckenflüge ist eine Überlandflugberechtung erforderlich.)
In Deutschland ist die Bezeichnung für den Paragleiterschein
"Beschränkter Luftfahrerschein" früher "A-Schein". Deutsche und
österreichische Flugscheine/Flugberechtigungen sowie die gesamte
Ausbildung sind aufgrund eines Harmonisierungsabkommens zwischen A und D
gegenseitig anerkannt.
- Voraussetzungen zum Erwerb des Paragleiterscheines:
Österreichische Schulbestätigung, 40 Flüge, davon 25 Höhenflüge unter
unmittelbarer Aufsicht und Anleitung einer Paragleiterflugschule,
sowie eine theoretische Ausbildung in den Fächern Meteorologie,
Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht;
- Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung vor einer
Prüfungskommission. Die Flugsportschule Sky Club Austria ist
berechtigt die Theorie- und Praxisprüfung abzunehmen. D.h. die Prüfung
kann jederzeit bei vorliegen der Voraussetzungen in allen Ausbildungs-
und Weiterbildungskursen der Flugsportschule Sky Club Austria abgelegt
werden. Normalerweise wird die Prüfung im Höhenflugkurs-Extra
abgelegt.
- Theoretische Prüfung: multiple choice
- Praktische Prüfung: ein Prüfungsflug mit Start, Flugfigur
8, Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.
- Gültigkeitsdauer: seit 1.6.2006 unbefristet
- Ausbildung zum Erwerb im Sky Club Austria: abgeschlossene
Grundausbildung (Grundkurs, Höhenflugkurs, Höhenflugkurs Extra)
- Anerkennung: Der österr. Paragleiterschein ist
international anerkannt. Durchgeführte Teilausbildungen in einer
deutschen Flugschule, z.B. Grundkurs oder Windenschleppkurs werden für
die Ausbildung in Österreich voll angerechnet.
* SOPI Der Ausdruck Sonderpilotenschein kommt daher, weil der
Paragleiter oder Hängegleiter früher ein "Sonderluftfahrzeug" im Sinne
des Luftfahrtgesetzes war, der Pilot erhielt daher die Bezeichnung
"Sonderpilot", die Flugberechtigung die Bezeichung
"Sonderpilotenschein". Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck
Sonderpilotenschein in Paragleiterschein geändert. Die Bezeichnung
Sonderpilotenschein, die ein weltweit bekanntes Markenzeichen für die
österreichische Paragleiter/Hängegleiter Ausbildung geworden war, ist
weiterhin zulässig.
Info zum
österreichischen Luftrecht>>>
(Hier können Sie sich alle Gesetze, Verordnungen und
Durchführungserlässe für Österreich heraussuchen)
(Quelle: skyclub-austria.at)
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:: überlandflugberechtigung zum paragleiterschein...
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Die Überlandflugberechtigung ist die
uneingeschränkte Flugberechtigung für Paragleiterpiloten. Sie berechtigt
zum Streckenfliegen. Inhaber einer Überlandflugberechtigung können den
allgemeinen Luftraum gleichwertig benutzen, wie Segelflieger,
Motorflieger usw. und sind als gleichwertiger Sportpilot von Inhabern
anderer Pilotenscheine in der Luft auch voll akzeptiert.
Bis 2005 war die Bezeichnung "Sonderpilotenschein mit
Überlandflugberechtigung". Sie ist weiterhin gültig. In Deutschland ist
die Bezeichnung für die Überlandflugberechtigung "unbeschränkter
Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer". Deutsche und
österreichischer Pilotenberechtigungen sind aufgrund eines
Harmonisierungsabkommes gegenseitig anerkannt.
- Voraussetzungen zum Erwerb der Überlandberechtigung:
Paragleiterschein (deutsche oder österr. Grundberechtigung), 10 Flüge
unter Aufsicht und Anleitung einer Flugschule mit einer
Mindestflugdauer von 1/2 Stunde, theoretische Fortbildung in den
Fächern Meteorologie, Navigation und Luftrecht.
In der Flugsportschule Sky Club Austria erfolgen diese Flüge im
Thermik- und/oder Streckenflugkurs.
- Prüfung: Theoretische Prüfung vor der Prüfungskommission
des Sky Club Austria und ein dokumentierter Streckenflug von 10km in
einem von der Flugschule ausgewiesenen Gelände.
- Theoretische Prüfung: multiple choice
- Praktische Prüfung: Ein dokumentierter Streckenflug von
10km in einem von der Flugschule ausgewiesenen Gelände (Schul- und
Übungsbereich für Streckenflüge)
- Gültigkeit: gilt nur in Verbindung mit gültigem A-Schein
oder SOPI
- Verlängerung: siehe A-Schein oder SOPI
- Ausbildung im Sky Club Austria: Voraussetzung A-Schein oder
SOPI, dann Flugtechnikkurs oder Sicherheitstraining, Thermikkurs,
Streckenflugkurs
- Anerkennung: International
Sonstige Berechtigung:
Die Überlandberechtigung ist zugleich die Grundvoraussetzung zum Erwerb
der Zusatzberechtigung für "motorisiertes Paragleiten" und zum Erwerb
der Lehrberechtung
(Quelle: skyclub-austria.at) |
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:: tandemschulbestätigung...
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Berechtigt zum Fliegen mit Tandemschirmen im
Schulungsgelände mit Passagieren, die selbst eine Flugberechtigung
haben, und einem Geländebezogenen Flugauftrag eines Fluglehrers.
- Voraussetzungen: A-Schein oder SOPI, mindestens 100
dokumentierte Höhenflüge, Theorie und Praxisausbildung im
Tandemfliegen, Sicherheitstraining, fliegerärztliche Untersuchung.
- Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung vor der
Prüfungskommission des Sky Club Austria
- Theoretische Prüfung: schriftlich
- Praktische Prüfung: 1 Prüfungsflug mit Start, Flugfigur 8,
Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.
- Gültigkeit: 3 Jahre
- Verlängerung: keine
(Quelle: skyclub-austria.at) |
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:: tandemflugberechtigung...
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Berechtigt zum Fliegen mit Tandemschirmen mit
Passagieren, die sebst keine Flugberechtigung haben
- Voraussetzungen: Tandemschulungsbestätigung, 30
dokumentierte Tandemflüge im Schulungsgelände mit Passagieren, die
selbst eine Flugberechtigung haben.
- Prüfung: Praktische Prüfung vor der Prüfungskommission des
Sky Club Austria
- Theoretische Prüfung: keine
- Praktische Prüfung: 3 Prüfungsflüge mit Start, Flugfigur 8,
Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.
- Gültigkeit: gilt nur in Verbindung mit A-Schein oder SOPI
(3 Jahre)
- Verlängerung: Checkflug mit Tandem und fliegerärztliche
Untersuchung
(Quelle: skyclub-austria.at) |
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:: IPPI card...
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International Pilot Proficiency Information Card
Ist eine Zusatzschein zu einem gültigen Luftfahreschein, in dem der
derzeit aktuelle Pilotenausbildungsstand eingetragen wird, und der
international anerkannt ist. Die IPPI-Card wird von der Flugschule
ausgestellt.
Der Ausbildungsstand wird von der Flugschule in als PARA-PRO Stage in
die IPPI-Card eingetragen.
Es gibt 5 PARA-PRO Stages:
- GROUND SKIMMING: Bodenhandling - Grundkurs - wird in der Praxis
nicht ausgestellt
- ALTITUDE GLIDING: Höhenflüge - Sonderpilotenschein/A-Schein
- BASIC SOARING: Soaren bei einfachen Verhältnissen
- ADVANCED SOARING: Soaren bei turbulenten Verhältnissen
- CROSS COUNTRY: Streckenflug - Überlandflugberechtigung/B-Schein
Die IPPI-Card wird in folgenden Ländern anerkannt:
Argentinien, Australien, China (Hong Kong), Deutschland, Finnland,
Frankreich, Israel, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen,
Österreich, Polen, Russland, Slovakei, Slovenien, Schweden, Schweiz,
Tschechien, Ungarn, UK, USA.
Details über die IPPI-Card (english)>>>
(Quelle: skyclub-austria.at) |
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:: verlängerung...
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In Österreich und Deutschland ist das
Luftrecht für Paragleiter und Drachenflieger harmonisiert, das bedeutet
- ist ein Pilot Inhaber eines Pilotenscheins, kann er im jeweiligen
anderen Land dem Schein entsprechend fliegen. Also ein A-Schein Pilot
kann auch in Österreich im Bereich des Gleitwinkels fliegen usw..
International gibt es ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz
- dort wird der österreichische Sonderpilotenschein und
Überlandflugberechtigung und der deutsche B-Schein anerkannt. Für Flüge
in anderen Ländern benötigt jeder Pilot eine IPPI-Card, die in
vielen Ländern dieser Erde in Verbindung mit einem gültigen
Luftfahrerschein anerkannt wird. In jedem Fall darf der Pilot jedoch nur
seiner Ausbildung und Luftfahrerschein entsprechend fliegen.
- Umschreibungen von österreichische auf deutsche Berechtigungen
und umgekehrt: Sind grundsätzlich nicht mehr notwendig, da die
Berechtigungen, egal ob deutsch oder österreichisch, für deutsche und
österreichische Staatsbürger in beiden Ländern dieselbe Gültigkeit
haben.
- Verlängerung: Seit 1.6. 2006 ist der österr.
Sonderpilotenschein/Luftfahrerschein unbefristet gültig, d.h. alle Sopis,
die zum 1.6.2006 gültig waren, müssen nicht mehr verlängert werden.
Ausgenommen sind Tandemlizenzen und Lehrberechtigungen.
Scheine, die vor dem 1.6.2006 abgelaufen sind, müssen noch einmal
durch eine Nachschulung verlängert werden, und sind dann ebenfalls
unbefristet gültig.
Verlängert werden die Scheine durch einen Checkflug in einer
Flugschule, der je nach der Art der Zusatzberechtigung (Tandem, Winde
usw.) entsprechend ausgeführt wird (ein Tandempilot muss einen
Tandemflug machen). Der Checkflug muss innerhalb der letzten 12 Monate
vor Ablauf des A-Scheins oder SOPI gemacht werden. Die Verlängerung wird
in der Flugschule dann durch einen Eintrag ins Flugbuch durchgeführt.
- Tandemverlängerung: Tandempiloten müssen zusätzlich zum
Checkflug noch eine fliegerärztliche Tauglichkeit nachweisen, die zum
Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als 3 Monate ist.
(Quelle: skyclub-austria.at) |
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