|  :: flugscheine - übersicht... 
      
        |  | Übersicht über alle Österreichischen und Deutschen 
        Paragleit - Flugscheine (Quelle: skyclub-austria.at)
         |   :: österreichische schulbestätigung (SB)... 
      
        |  |  Die SB ist die Bestätigung einer absolvierten 
        Schulung und berechtigt zum selbständigen Fliegen in allen 
        österreichischen Schulgeländen mit Flugauftrag der für das Gelände 
        zuständigen Flugschule. Der Flugauftrag beinhaltet den Übungsauftrag und kann zum Schutz des 
        Flugschülers mit Bedingungen und Auflagen versehen sein. Er kann 
        zeitlich unbefristet für mehrere Fluggelände erteilt werden. Die Flüge 
        werden von der Flugschule bestätigt und als Ausbildungsflüge 
        angerechnet.  
          Voraussetzung: Mindestens 5 Höhenflüge über 300m 
          Höhendiffererenz, theoretische Grundausbildung in den Fächern 
          Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht. 
Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung im Rahmen der 
          1. Woche Höhenflugkurs. 
Gültigkeitsdauer: 3 Jahre 
Verlängerung: Die SB wird durch den Paragleiterschein (Sopi 
          oder A-Schein) ersetzt. 
Ausbildung: Grundkurs mit mindesten 5 Höhenflügen oder 
          Grundkurs und 1. Woche Höhenflugkurs. 
Anerkennung: Die SB wird von allen österreichischen 
          Flugschulen gegenseitig anerkannt. Vorangegangene Teilausbildungen in 
          einer deutsche Flugschule z.B. Grundkurs. Lernscheinausbildung, 
          D-Schein, Windenschleppkurse usw. werden in Österreich anerkannt und 
          verkürzen die Ausbildungszeit.  D-Schein  Der D-Schein ist ein deutscher Schein und berechtigt zu selbständigen 
        Übungsflügen in deutschen Schulgeländen mit Flugauftrag der jeweiligen 
        für das Fluggelände zuständigen Flugschule.  (Quelle: skyclub-austria.at)
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  :: paragleiterschein... 
      
        |  |  Der Paragleiterschein oder Sopi* oder ist die 
        Grundberechtigung zum selbständigen Fliegen. Er berechtigt den Inhaber 
        zu Flügen im Gleitwinkelbereich des Fluggerätes. (Für Streckenflüge ist eine Überlandflugberechtung erforderlich.)
 In Deutschland ist die Bezeichnung für den Paragleiterschein 
        "Beschränkter Luftfahrerschein" früher "A-Schein". Deutsche und 
        österreichische Flugscheine/Flugberechtigungen sowie die gesamte 
        Ausbildung sind aufgrund eines Harmonisierungsabkommens zwischen A und D 
        gegenseitig anerkannt.  
          Voraussetzungen zum Erwerb des Paragleiterscheines: 
          Österreichische Schulbestätigung, 40 Flüge, davon 25 Höhenflüge unter 
          unmittelbarer Aufsicht und Anleitung einer Paragleiterflugschule, 
          sowie eine theoretische Ausbildung in den Fächern Meteorologie, 
          Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht; 
Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung vor einer 
          Prüfungskommission. Die Flugsportschule Sky Club Austria ist 
          berechtigt die Theorie- und Praxisprüfung abzunehmen. D.h. die Prüfung 
          kann jederzeit bei vorliegen der Voraussetzungen in allen Ausbildungs- 
          und Weiterbildungskursen der Flugsportschule Sky Club Austria abgelegt 
          werden. Normalerweise wird die Prüfung im Höhenflugkurs-Extra 
          abgelegt. 
Theoretische Prüfung: multiple choice 
Praktische Prüfung: ein Prüfungsflug mit Start, Flugfigur 
          8, Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor. 
Gültigkeitsdauer: seit 1.6.2006 unbefristet 
Ausbildung zum Erwerb im Sky Club Austria: abgeschlossene 
          Grundausbildung (Grundkurs, Höhenflugkurs, Höhenflugkurs Extra) 
Anerkennung: Der österr. Paragleiterschein ist 
          international anerkannt. Durchgeführte Teilausbildungen in einer 
          deutschen Flugschule, z.B. Grundkurs oder Windenschleppkurs werden für 
          die Ausbildung in Österreich voll angerechnet.  * SOPI Der Ausdruck Sonderpilotenschein kommt daher, weil der 
        Paragleiter oder Hängegleiter früher ein "Sonderluftfahrzeug" im Sinne 
        des Luftfahrtgesetzes war, der Pilot erhielt daher die Bezeichnung 
        "Sonderpilot", die Flugberechtigung die Bezeichung 
        "Sonderpilotenschein". Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck 
        Sonderpilotenschein in Paragleiterschein geändert. Die Bezeichnung 
        Sonderpilotenschein, die ein weltweit bekanntes Markenzeichen für die 
        österreichische Paragleiter/Hängegleiter Ausbildung geworden war, ist 
        weiterhin zulässig.  Info zum 
        österreichischen Luftrecht>>>(Hier können Sie sich alle Gesetze, Verordnungen und 
        Durchführungserlässe für Österreich heraussuchen)
 (Quelle: skyclub-austria.at)
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  :: überlandflugberechtigung zum paragleiterschein... 
      
        |  |  Die Überlandflugberechtigung ist die 
        uneingeschränkte Flugberechtigung für Paragleiterpiloten. Sie berechtigt 
        zum Streckenfliegen. Inhaber einer Überlandflugberechtigung können den 
        allgemeinen Luftraum gleichwertig benutzen, wie Segelflieger, 
        Motorflieger usw. und sind als gleichwertiger Sportpilot von Inhabern 
        anderer Pilotenscheine in der Luft auch voll akzeptiert. Bis 2005 war die Bezeichnung "Sonderpilotenschein mit 
        Überlandflugberechtigung". Sie ist weiterhin gültig. In Deutschland ist 
        die Bezeichnung für die Überlandflugberechtigung "unbeschränkter 
        Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer". Deutsche und 
        österreichischer Pilotenberechtigungen sind aufgrund eines 
        Harmonisierungsabkommes gegenseitig anerkannt.  
          Voraussetzungen zum Erwerb der Überlandberechtigung: 
          Paragleiterschein (deutsche oder österr. Grundberechtigung), 10 Flüge 
          unter Aufsicht und Anleitung einer Flugschule mit einer 
          Mindestflugdauer von 1/2 Stunde, theoretische Fortbildung in den 
          Fächern Meteorologie, Navigation und Luftrecht. 
 In der Flugsportschule Sky Club Austria erfolgen diese Flüge im 
          Thermik- und/oder Streckenflugkurs.
 
Prüfung: Theoretische Prüfung vor der Prüfungskommission 
          des Sky Club Austria und ein dokumentierter Streckenflug von 10km in 
          einem von der Flugschule ausgewiesenen Gelände. 
Theoretische Prüfung: multiple choice 
Praktische Prüfung: Ein dokumentierter Streckenflug von 
          10km in einem von der Flugschule ausgewiesenen Gelände (Schul- und 
          Übungsbereich für Streckenflüge) 
Gültigkeit: gilt nur in Verbindung mit gültigem A-Schein 
          oder SOPI 
Verlängerung: siehe A-Schein oder SOPI 
Ausbildung im Sky Club Austria: Voraussetzung A-Schein oder 
          SOPI, dann Flugtechnikkurs oder Sicherheitstraining, Thermikkurs, 
          Streckenflugkurs 
Anerkennung: International  Sonstige Berechtigung: Die Überlandberechtigung ist zugleich die Grundvoraussetzung zum Erwerb 
        der Zusatzberechtigung für "motorisiertes Paragleiten" und zum Erwerb 
        der Lehrberechtung
 (Quelle: skyclub-austria.at) |  <return | top^
  :: tandemschulbestätigung... 
      
        |  |  Berechtigt zum Fliegen mit Tandemschirmen im 
        Schulungsgelände mit Passagieren, die selbst eine Flugberechtigung 
        haben, und einem Geländebezogenen Flugauftrag eines Fluglehrers. 
          Voraussetzungen: A-Schein oder SOPI, mindestens 100 
          dokumentierte Höhenflüge, Theorie und Praxisausbildung im 
          Tandemfliegen, Sicherheitstraining, fliegerärztliche Untersuchung. 
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung vor der 
          Prüfungskommission des Sky Club Austria 
Theoretische Prüfung: schriftlich 
Praktische Prüfung: 1 Prüfungsflug mit Start, Flugfigur 8, 
          Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor. 
Gültigkeit: 3 Jahre 
Verlängerung: keine  (Quelle: skyclub-austria.at) |  <return | top^
  :: tandemflugberechtigung... 
      
        |  |  Berechtigt zum Fliegen mit Tandemschirmen mit 
        Passagieren, die sebst keine Flugberechtigung haben 
          Voraussetzungen: Tandemschulungsbestätigung, 30 
          dokumentierte Tandemflüge im Schulungsgelände mit Passagieren, die 
          selbst eine Flugberechtigung haben. 
Prüfung: Praktische Prüfung vor der Prüfungskommission des 
          Sky Club Austria 
Theoretische Prüfung: keine 
Praktische Prüfung: 3 Prüfungsflüge mit Start, Flugfigur 8, 
          Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor. 
Gültigkeit: gilt nur in Verbindung mit A-Schein oder SOPI 
          (3 Jahre) 
Verlängerung: Checkflug mit Tandem und fliegerärztliche 
          Untersuchung  (Quelle: skyclub-austria.at) |  <return | top^
  :: IPPI card... 
      
        |  |  International Pilot Proficiency Information Card Ist eine Zusatzschein zu einem gültigen Luftfahreschein, in dem der 
        derzeit aktuelle Pilotenausbildungsstand eingetragen wird, und der 
        international anerkannt ist. Die IPPI-Card wird von der Flugschule 
        ausgestellt.  Der Ausbildungsstand wird von der Flugschule in als PARA-PRO Stage in 
        die IPPI-Card eingetragen.  Es gibt 5 PARA-PRO Stages:  
          GROUND SKIMMING: Bodenhandling - Grundkurs - wird in der Praxis 
          nicht ausgestellt 
ALTITUDE GLIDING: Höhenflüge - Sonderpilotenschein/A-Schein 
BASIC SOARING: Soaren bei einfachen Verhältnissen 
ADVANCED SOARING: Soaren bei turbulenten Verhältnissen 
CROSS COUNTRY: Streckenflug - Überlandflugberechtigung/B-Schein
           Die IPPI-Card wird in folgenden Ländern anerkannt:  Argentinien, Australien, China (Hong Kong), Deutschland, Finnland, 
        Frankreich, Israel, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, 
        Österreich, Polen, Russland, Slovakei, Slovenien, Schweden, Schweiz, 
        Tschechien, Ungarn, UK, USA.  
        Details über die IPPI-Card (english)>>> (Quelle: skyclub-austria.at) |  <return | top^
  :: verlängerung... 
      
        |  |  In Österreich und Deutschland ist das 
        Luftrecht für Paragleiter und Drachenflieger harmonisiert, das bedeutet 
        - ist ein Pilot Inhaber eines Pilotenscheins, kann er im jeweiligen 
        anderen Land dem Schein entsprechend fliegen. Also ein A-Schein Pilot 
        kann auch in Österreich im Bereich des Gleitwinkels fliegen usw.. International gibt es ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz 
        - dort wird der österreichische Sonderpilotenschein und 
        Überlandflugberechtigung und der deutsche B-Schein anerkannt. Für Flüge 
        in anderen Ländern benötigt jeder Pilot eine IPPI-Card, die in 
        vielen Ländern dieser Erde in Verbindung mit einem gültigen 
        Luftfahrerschein anerkannt wird. In jedem Fall darf der Pilot jedoch nur 
        seiner Ausbildung und Luftfahrerschein entsprechend fliegen.  
          Umschreibungen von österreichische auf deutsche Berechtigungen 
        und umgekehrt: Sind grundsätzlich nicht mehr notwendig, da die 
        Berechtigungen, egal ob deutsch oder österreichisch, für deutsche und 
        österreichische Staatsbürger in beiden Ländern dieselbe Gültigkeit 
        haben. 
Verlängerung: Seit 1.6. 2006 ist der österr. 
        Sonderpilotenschein/Luftfahrerschein unbefristet gültig, d.h. alle Sopis, 
        die zum 1.6.2006 gültig waren, müssen nicht mehr verlängert werden. 
        Ausgenommen sind Tandemlizenzen und Lehrberechtigungen. 
 Scheine, die vor dem 1.6.2006 abgelaufen sind, müssen noch einmal 
        durch eine Nachschulung verlängert werden, und sind dann ebenfalls 
        unbefristet gültig.
 
 Verlängert werden die Scheine durch einen Checkflug in einer 
        Flugschule, der je nach der Art der Zusatzberechtigung (Tandem, Winde 
        usw.) entsprechend ausgeführt wird (ein Tandempilot muss einen 
        Tandemflug machen). Der Checkflug muss innerhalb der letzten 12 Monate 
        vor Ablauf des A-Scheins oder SOPI gemacht werden. Die Verlängerung wird 
        in der Flugschule dann durch einen Eintrag ins Flugbuch durchgeführt.
 
Tandemverlängerung: Tandempiloten müssen zusätzlich zum 
        Checkflug noch eine fliegerärztliche Tauglichkeit nachweisen, die zum 
        Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als 3 Monate ist.  (Quelle: skyclub-austria.at)  |  <return | top^
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