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 :: flugscheine - übersicht...

  Übersicht über alle Österreichischen und Deutschen Paragleit - Flugscheine

(Quelle: skyclub-austria.at)

 :: österreichische schulbestätigung (SB)...

  Die SB ist die Bestätigung einer absolvierten Schulung und berechtigt zum selbständigen Fliegen in allen österreichischen Schulgeländen mit Flugauftrag der für das Gelände zuständigen Flugschule.

Der Flugauftrag beinhaltet den Übungsauftrag und kann zum Schutz des Flugschülers mit Bedingungen und Auflagen versehen sein. Er kann zeitlich unbefristet für mehrere Fluggelände erteilt werden. Die Flüge werden von der Flugschule bestätigt und als Ausbildungsflüge angerechnet.

  • Voraussetzung: Mindestens 5 Höhenflüge über 300m Höhendiffererenz, theoretische Grundausbildung in den Fächern Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht.
     
  • Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung im Rahmen der 1. Woche Höhenflugkurs.
     
  • Gültigkeitsdauer: 3 Jahre
     
  • Verlängerung: Die SB wird durch den Paragleiterschein (Sopi oder A-Schein) ersetzt.
     
  • Ausbildung: Grundkurs mit mindesten 5 Höhenflügen oder Grundkurs und 1. Woche Höhenflugkurs.
     
  • Anerkennung: Die SB wird von allen österreichischen Flugschulen gegenseitig anerkannt. Vorangegangene Teilausbildungen in einer deutsche Flugschule z.B. Grundkurs. Lernscheinausbildung, D-Schein, Windenschleppkurse usw. werden in Österreich anerkannt und verkürzen die Ausbildungszeit.

D-Schein

Der D-Schein ist ein deutscher Schein und berechtigt zu selbständigen Übungsflügen in deutschen Schulgeländen mit Flugauftrag der jeweiligen für das Fluggelände zuständigen Flugschule.

(Quelle: skyclub-austria.at)

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 :: paragleiterschein...

  Der Paragleiterschein oder Sopi* oder ist die Grundberechtigung zum selbständigen Fliegen. Er berechtigt den Inhaber zu Flügen im Gleitwinkelbereich des Fluggerätes.
(Für Streckenflüge ist eine Überlandflugberechtung erforderlich.)

In Deutschland ist die Bezeichnung für den Paragleiterschein "Beschränkter Luftfahrerschein" früher "A-Schein". Deutsche und österreichische Flugscheine/Flugberechtigungen sowie die gesamte Ausbildung sind aufgrund eines Harmonisierungsabkommens zwischen A und D gegenseitig anerkannt.

  • Voraussetzungen zum Erwerb des Paragleiterscheines: Österreichische Schulbestätigung, 40 Flüge, davon 25 Höhenflüge unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung einer Paragleiterflugschule, sowie eine theoretische Ausbildung in den Fächern Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht;
     
  • Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung vor einer Prüfungskommission. Die Flugsportschule Sky Club Austria ist berechtigt die Theorie- und Praxisprüfung abzunehmen. D.h. die Prüfung kann jederzeit bei vorliegen der Voraussetzungen in allen Ausbildungs- und Weiterbildungskursen der Flugsportschule Sky Club Austria abgelegt werden. Normalerweise wird die Prüfung im Höhenflugkurs-Extra abgelegt.
     
  • Theoretische Prüfung: multiple choice
     
  • Praktische Prüfung: ein Prüfungsflug mit Start, Flugfigur 8, Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.
     
  • Gültigkeitsdauer: seit 1.6.2006 unbefristet
     
  • Ausbildung zum Erwerb im Sky Club Austria: abgeschlossene Grundausbildung (Grundkurs, Höhenflugkurs, Höhenflugkurs Extra)
     
  • Anerkennung: Der österr. Paragleiterschein ist international anerkannt. Durchgeführte Teilausbildungen in einer deutschen Flugschule, z.B. Grundkurs oder Windenschleppkurs werden für die Ausbildung in Österreich voll angerechnet.

* SOPI Der Ausdruck Sonderpilotenschein kommt daher, weil der Paragleiter oder Hängegleiter früher ein "Sonderluftfahrzeug" im Sinne des Luftfahrtgesetzes war, der Pilot erhielt daher die Bezeichnung "Sonderpilot", die Flugberechtigung die Bezeichung "Sonderpilotenschein". Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck Sonderpilotenschein in Paragleiterschein geändert. Die Bezeichnung Sonderpilotenschein, die ein weltweit bekanntes Markenzeichen für die österreichische Paragleiter/Hängegleiter Ausbildung geworden war, ist weiterhin zulässig.

Info zum österreichischen Luftrecht>>>
(Hier können Sie sich alle Gesetze, Verordnungen und Durchführungserlässe für Österreich heraussuchen)

(Quelle: skyclub-austria.at)

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 :: überlandflugberechtigung zum paragleiterschein...

  Die Überlandflugberechtigung ist die uneingeschränkte Flugberechtigung für Paragleiterpiloten. Sie berechtigt zum Streckenfliegen. Inhaber einer Überlandflugberechtigung können den allgemeinen Luftraum gleichwertig benutzen, wie Segelflieger, Motorflieger usw. und sind als gleichwertiger Sportpilot von Inhabern anderer Pilotenscheine in der Luft auch voll akzeptiert.

Bis 2005 war die Bezeichnung "Sonderpilotenschein mit Überlandflugberechtigung". Sie ist weiterhin gültig. In Deutschland ist die Bezeichnung für die Überlandflugberechtigung "unbeschränkter Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer". Deutsche und österreichischer Pilotenberechtigungen sind aufgrund eines Harmonisierungsabkommes gegenseitig anerkannt.

  • Voraussetzungen zum Erwerb der Überlandberechtigung: Paragleiterschein (deutsche oder österr. Grundberechtigung), 10 Flüge unter Aufsicht und Anleitung einer Flugschule mit einer Mindestflugdauer von 1/2 Stunde, theoretische Fortbildung in den Fächern Meteorologie, Navigation und Luftrecht.

    In der Flugsportschule Sky Club Austria erfolgen diese Flüge im Thermik- und/oder Streckenflugkurs.
     
  • Prüfung: Theoretische Prüfung vor der Prüfungskommission des Sky Club Austria und ein dokumentierter Streckenflug von 10km in einem von der Flugschule ausgewiesenen Gelände.
     
  • Theoretische Prüfung: multiple choice
     
  • Praktische Prüfung: Ein dokumentierter Streckenflug von 10km in einem von der Flugschule ausgewiesenen Gelände (Schul- und Übungsbereich für Streckenflüge)
     
  • Gültigkeit: gilt nur in Verbindung mit gültigem A-Schein oder SOPI
     
  • Verlängerung: siehe A-Schein oder SOPI
     
  • Ausbildung im Sky Club Austria: Voraussetzung A-Schein oder SOPI, dann Flugtechnikkurs oder Sicherheitstraining, Thermikkurs, Streckenflugkurs
     
  • Anerkennung: International

Sonstige Berechtigung:
Die Überlandberechtigung ist zugleich die Grundvoraussetzung zum Erwerb der Zusatzberechtigung für "motorisiertes Paragleiten" und zum Erwerb der Lehrberechtung

(Quelle: skyclub-austria.at)

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 :: tandemschulbestätigung...

  Berechtigt zum Fliegen mit Tandemschirmen im Schulungsgelände mit Passagieren, die selbst eine Flugberechtigung haben, und einem Geländebezogenen Flugauftrag eines Fluglehrers.
  • Voraussetzungen: A-Schein oder SOPI, mindestens 100 dokumentierte Höhenflüge, Theorie und Praxisausbildung im Tandemfliegen, Sicherheitstraining, fliegerärztliche Untersuchung.
     
  • Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung vor der Prüfungskommission des Sky Club Austria
     
  • Theoretische Prüfung: schriftlich
     
  • Praktische Prüfung: 1 Prüfungsflug mit Start, Flugfigur 8, Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.
     
  • Gültigkeit: 3 Jahre
     
  • Verlängerung: keine

(Quelle: skyclub-austria.at)

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 :: tandemflugberechtigung...

  Berechtigt zum Fliegen mit Tandemschirmen mit Passagieren, die sebst keine Flugberechtigung haben
  • Voraussetzungen: Tandemschulungsbestätigung, 30 dokumentierte Tandemflüge im Schulungsgelände mit Passagieren, die selbst eine Flugberechtigung haben.
     
  • Prüfung: Praktische Prüfung vor der Prüfungskommission des Sky Club Austria
     
  • Theoretische Prüfung: keine
     
  • Praktische Prüfung: 3 Prüfungsflüge mit Start, Flugfigur 8, Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.
     
  • Gültigkeit: gilt nur in Verbindung mit A-Schein oder SOPI (3 Jahre)
     
  • Verlängerung: Checkflug mit Tandem und fliegerärztliche Untersuchung

(Quelle: skyclub-austria.at)

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 :: IPPI card...

  International Pilot Proficiency Information Card

Ist eine Zusatzschein zu einem gültigen Luftfahreschein, in dem der derzeit aktuelle Pilotenausbildungsstand eingetragen wird, und der international anerkannt ist. Die IPPI-Card wird von der Flugschule ausgestellt.

Der Ausbildungsstand wird von der Flugschule in als PARA-PRO Stage in die IPPI-Card eingetragen.

Es gibt 5 PARA-PRO Stages:

  1. GROUND SKIMMING: Bodenhandling - Grundkurs - wird in der Praxis nicht ausgestellt
     
  2. ALTITUDE GLIDING: Höhenflüge - Sonderpilotenschein/A-Schein
     
  3. BASIC SOARING: Soaren bei einfachen Verhältnissen
     
  4. ADVANCED SOARING: Soaren bei turbulenten Verhältnissen
     
  5. CROSS COUNTRY: Streckenflug - Überlandflugberechtigung/B-Schein

Die IPPI-Card wird in folgenden Ländern anerkannt:

Argentinien, Australien, China (Hong Kong), Deutschland, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Russland, Slovakei, Slovenien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, UK, USA.

Details über die IPPI-Card (english)>>>

(Quelle: skyclub-austria.at)

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 :: verlängerung...

  In Österreich und Deutschland ist das Luftrecht für Paragleiter und Drachenflieger harmonisiert, das bedeutet - ist ein Pilot Inhaber eines Pilotenscheins, kann er im jeweiligen anderen Land dem Schein entsprechend fliegen. Also ein A-Schein Pilot kann auch in Österreich im Bereich des Gleitwinkels fliegen usw..

International gibt es ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz - dort wird der österreichische Sonderpilotenschein und Überlandflugberechtigung und der deutsche B-Schein anerkannt. Für Flüge in anderen Ländern benötigt jeder Pilot eine IPPI-Card, die in vielen Ländern dieser Erde in Verbindung mit einem gültigen Luftfahrerschein anerkannt wird. In jedem Fall darf der Pilot jedoch nur seiner Ausbildung und Luftfahrerschein entsprechend fliegen.

  • Umschreibungen von österreichische auf deutsche Berechtigungen und umgekehrt: Sind grundsätzlich nicht mehr notwendig, da die Berechtigungen, egal ob deutsch oder österreichisch, für deutsche und österreichische Staatsbürger in beiden Ländern dieselbe Gültigkeit haben.
     
  • Verlängerung: Seit 1.6. 2006 ist der österr. Sonderpilotenschein/Luftfahrerschein unbefristet gültig, d.h. alle Sopis, die zum 1.6.2006 gültig waren, müssen nicht mehr verlängert werden. Ausgenommen sind Tandemlizenzen und Lehrberechtigungen.

    Scheine, die vor dem 1.6.2006 abgelaufen sind, müssen noch einmal durch eine Nachschulung verlängert werden, und sind dann ebenfalls unbefristet gültig.

    Verlängert werden die Scheine durch einen Checkflug in einer Flugschule, der je nach der Art der Zusatzberechtigung (Tandem, Winde usw.) entsprechend ausgeführt wird (ein Tandempilot muss einen Tandemflug machen). Der Checkflug muss innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf des A-Scheins oder SOPI gemacht werden. Die Verlängerung wird in der Flugschule dann durch einen Eintrag ins Flugbuch durchgeführt.
     
  • Tandemverlängerung: Tandempiloten müssen zusätzlich zum Checkflug noch eine fliegerärztliche Tauglichkeit nachweisen, die zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als 3 Monate ist.

(Quelle: skyclub-austria.at)

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